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Allgemeine Geschäftsbedingungen



(1.) Veranstalter

Metal Crew Reinhardshagen e. V.
Am Hopfenberg 5
34359 Reinhardshagen
www.metal-crew.de
info@metal-crew.de

(2.) Geltungsbereich

(2.1.) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den Kauf von Eintrittskarten ("Tickets") für das Weser Metal Meeting. Die AGB gelten sowohl für Ticketkäufe über unsere Internetseite www.metal-crew.de ("Online-Bestellung") als auch für Ticketkäufe direkt vom Veranstalter bzw. den offiziellen Vorverkaufsstellen.

(2.2.) Weser Metal Meeting findet in der Wesertalhalle Reinhardshagen, Im alten Hagen 1, 34359 Reinhardshagen statt. Diese AGB gelten in der gesamten Wesertalhalle sowie auf dem zugehörigen Eingangsbereich (zusammen "Veranstaltungsbereich"). Des Weiteren gelten die Bestimmungen der Hausordnung der Wesertalhalle.

(2.3.) Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte ("Besucher") und dem Veranstalter Metal Crew Reinhardshagen e.V.. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung.

(3.) Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit dem Metal Crew Reinhardshagen e.V. - dem Veranstalter des Weser Metal Meeting - und dem Käufer der Eintrittskarte.

(3.1.) Online-Bestellung

Die Online-Bestellung richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mit Einstellung der Eintrittskarten zur Online-Bestellung geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Die Mengenangaben pro Bestellung können vom Veranstalter begrenzt werden. Der Kaufvertrag kommt durch Anklicken des Buttons "Ticket bestellen" zustande. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine automatisch erzeugte Bestätigung per E-Mail mit den Kontodaten.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

(4.) Einlass, Einlasskontrolle

(4.1.) Der Besuch des Weser Metal Meeting ist ohne Altersbeschränkung, jedoch ist der Eintritt für Personen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person erlaubt. Sogenannte "Muttizettel" werden nicht akzeptiert.

(4.2.) Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Beim ersten Einlass ist die Eintrittskarte vorzuzeigen. Besuchern, die den Veranstaltungsbereich verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein geschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Ungeschlossene oder versehrte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.

(4.3.) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten neben dem regulären Eintrittsbändchen ein speziell für diese Altersgruppe gestaltetes Festivalbädchen. Diese Kennzeichnung ist notwendig um zu unterscheiden für wen der Ausschank von alkoholischen Getränken erlaubt ist.

(4.4.) Der Zutritt für Besucher unter 14 Jahren ist kostenlos. Besuchern unter 14 Jahren ist es jedoch nicht gestattet die Wesertalhalle ohne Begleitung zu betreten. Eine Begleitperson ist beim Betreten der Halle zwingend erforderlich! Diese Person wird an der Eintrittskasse umfassen über unsere AGB’s, den Jugendschutz betreffend informiert.

(4.5.) Beim Zutritt zum Veranstaltungsbereich kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

(4.6.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gemäß Ziffer 5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

(5.) Verbotene Gegenstände

(5.1.) Im gesamten Veranstaltungsbereich sind verboten: Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Megaphone, Shirts von rechts- oder linksradikalen Bands sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

(5.2) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung sind im gesamten Veranstaltungsbereich verboten: Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

(5.3) Es ist verboten, mitgebrachte Speisen und Getränke im Veranstaltungsbereich zu konsumieren. Speisen und Getränke sind auf der Veranstaltung vor Ort in den ausgewiesenen Cateringbereichen zu beziehen.

(5.4) Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.


(6.) Hausrecht, Verhaltensregeln

(6.1.) Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Im Veranstaltungsbereich gelten diese AGB sowie gilt die Hausordnung der Wesertalhalle. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

(6.2) Besuchern ist es untersagt, im Veranstaltungsbereich

(6.2.1) verbotene Gegenstände (gemäß Ziffer 5) mitzuführen,

(6.2.2) körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

(6.2.3) Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

(6.2.4) außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten.

(6.2.5) Das Betreten der Bühne durch Besucher der Veranstaltung ist ausdrücklich untersagt.

(6.3.) Im gesamten Gebäude der Wesertalhalle ist das Rauchen und Dampfen nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit, vor dem Eingang der Halle zu rauchen.

(6.4) Die Wesertalhalle als Veranstaltungsort des Weser Metal Meetings sowie die Umliegenden Sportstätten und Schulgelände sind nach dem 2024 in Kraft getretenen Cannabis Gesetz als Verbotszonen für den Konsum von Cannabisprodukten deklariert. klick

(6.5.) Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gemäß Ziffer 4.4., 5., 6.1., 6.2. und 6.3. verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsbereich verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem Weser Metal Meeting eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsbereich verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

(6.6.) Der Besucher erklärt sich bereit, dass der Veranstalter oder mit ihm vertraglich verbundene Dritte Fotos und Filmaufnahmen, auf denen der jeweilige Besucher zu sehen ist, vergütungsfrei unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten in Form von Print-, Online- und sonstigen medialen Verbreitungsformen nutzen darf.

(7.) Weiterverkaufsverbot

(7.1.) Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn

(7.1.1.) gegen den Dritten besteht ein Hausverbot

(8.) Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass beim Weser Metal Meeting, insbesondere vor der Bühne eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.

(9.) Jugendschutz (Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit).

(9.1.) Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Zutritt zur Veranstaltung. (siehe auch Ziffer 4.1)

(9.2.) Keine Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

(10.) Lieferbedingungen und Bezahlung

(10.1.) Online-Bestellung

(10.1.1.) Bei Online-Bestellung kommen zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten. Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich. Wir liefern nicht an Packstationen.

(10.1.2.) Bei Online-Bestellung steht Ihnen ausschließlich die Vorkasse als Zahlungsart zur Verfügung. Bei der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

(10.1.3.) Der Betrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.

(11.) Gewährleistung und Garantien

(11.1.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und terminlich zu verlegen.

(11.2.) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

(11.3.) Der Veranstalter haftet nicht für verlorene oder gestohlene Gegenstände.

(11.4.) Die Vereinsmitglieder haften weder einzeln noch gemeinschaftlich mit ihrem Privatvermögen. Haftungsansprüche beschränken sich allein auf das Vereinsvermögen.

(12.) Schlussbestimmungen

(12.1.) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

Viel Spaß wünscht die Metal Crew Reinhardshagen e.V.

Stand 30.09.2024

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Ein Dankeschön für die Unterstützung
des Weser Metal Meetings




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